FAQ's

Es gibt für den Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Prüfung zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Industriemeister/in im Festo Lernzentrum einige wichtige Fragen, die wir häufiger hören. Die Antworten auf diese Fragen finden Sie gleich hier:

Was ist ein IHK-Prüfungslehrgang?

Wie werden die Lehrgänge durchgeführt?

Wer prüft die Zulassungsvoraussetzungen?

Zählt die Berufsausbildung zur Berufspraxis?

Was bedeutet der Begriff "einschlägige Berufspraxis"?

Ist eine Teilnahme zum/zur Geprüften Industriemeister/in möglich, wenn man einen branchenfremden oder sogar keinen Ausbildungsabschluss nachweisen kann?

Ist eine Teilnahme möglich, auch wenn ich keine der Zulassungs-voraussetzungen erfülle?

Wie kann ich mich für den Lehrgang anmelden? Wie sind die Anmeldefristen?

Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung eingereicht werden?

Wie muss der Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers inhaltlich gestaltet sein?

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wann werden die Rechnungen gestellt? Muss ich den kompletten Betrag auf einmal zahlen?

Besteht die Möglichkeit einer Förderung oder finanziellen Unterstützung?

Wer hilft mir beim Ausfüllen der Formblätter?

Kann eine Anmeldung storniert werden und was kostet mich das?

Kann ich die Prüfung überhaupt bestehen? Was kommt da eigentlich auf mich zu?

Wo kann ich alte Prüfungsaufgaben kaufen?

Wie kann ich mich auf die Prüfungen vorbereiten?





Was ist ein IHK-Prüfungslehrgang?
Die Lehrgänge mit IHK-Prüfungen sind sog. Aufstiegsfortbildungen, die nach erfolgreich abgelegter Prüfung zu europaweit anerkannten Abschlüssen wie z.B. Industriemeister führen. Die Inhalte der Fortbildung sowie die Prüfungen sind durch Rechtsverordnungen und Rahmenpläne bundesweit einheitlich geregelt und werden auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) geprüft.

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Wie werden die Lehrgänge durchgeführt?
Die Lehrgänge werden berufsbegleitend im sogenannten "Schichtmodell" durchgeführt, d.h. Sie besuchen den Unterricht:
  • entweder wochentags von 08.00 bis 12.00 Uhr oder wochentags von 17.00 bis 21.00 Uhr
  • und samstags 08.00 bis 14.00Uhr.

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Wer prüft die Zulassungsvoraussetzungen?
Um den Lehrgang zum/zur Geprüften Industriemeister/in besuchen zu können, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Diese Zulassungsvoraussetzungen werden durch die jeweils gültige Rechtsverordnung festgelegt und nach der Lehrgangsanmeldung von der IHK (hier: IHK Saarland) geprüft. In der Regel muss zunächst ein Ausbildungsberuf der zugehörigen Branche erfolgreich abgeschlossen sein (beispielsweise: zugelassen für den Industriemeister/in Metall ist der/die Industriemechaniker/in, Fachrichtung Betriebstechnik). Zusätzlich zur Berufsausbildung muss, je nach Ausbildungsberuf, danach noch 1 bis 3 Jahre einschlägige Berufspraxis gesammelt werden.

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Zählt die Berufsausbildung zur Berufspraxis?
Nein. Die Berufspraxis muss immer nach der Berufsausbildung erarbeitet werden. Die Berufspraxis muss bis zum ersten Teilprüfung im November des Folgejahres erfüllt und nachgewiesen sein.



Was bedeutet der Begriff "einschlägige Berufspraxis"?
Die Berufspraxis muss dem angestrebten Fortbildungsabschluss entsprechen, d.h. Sie müssen sich Ihre Berufspraxis mit der Tätigkeit bspw. im Bereich Fertigungstechnik/Instandhaltung/ Versandwesen o.ä. erarbeitet haben.



Ist eine Teilnahme zum/zur Geprüften Industriemeister/in möglich, wenn man einen branchenfremden oder sogar keinen Ausbildungsabschluss nachweisen kann?
Eine Teilnahme ist dann möglich, wenn Sie eine festgelegte Anzahl von einschlägigen Berufspraxisjahren nachweisen können. Die geforderte Berufspraxis ist länger, wenn Sie einen berufsspezifischen Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Die Berufspraxis kann zwischen 18 Monaten und 3 Jahren (branchenfremder anerkannter Ausbildungsabschluss) oder zwischen 5 und 6 Jahren (kein Ausbildungsabschluss) liegen.



Ist eine Teilnahme möglich, auch wenn ich keine der Zulassungs-voraussetzungen erfülle?
In diesem Fall ist keine Teilnahme möglich, da die Erfüllung einer der Zulassungs-voraussetzungen zwingend erforderlich ist. Ein Fortbildungsabschluss entspricht keiner neuen Ausbildung, sondern baut auf bereits vorhandenem Fachwissen und praktischer Berufserfahrung auf.



Wie kann ich mich für den Lehrgang anmelden? Wie sind die Anmeldefristen?
Eine Lehrgangsanmeldung ist grundsätzlich nur schriftlich möglich. Hierzu benötigen Sie unsere Lehrgangsanmeldung, welche Sie von unserer Internetseite (
www.festo-industriemeister.de oder www.festo-lernzentrum.de) herunterladen können. Gerne schicken wir Ihnen die Anmeldung auch per Post zu. Die Anmeldefristen sind auf der Lehrgangsanmeldung vermerkt.



Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung eingereicht werden?
Damit die IHK Ihre Zulassungsvoraussetzungen bei der IHK Saarland für Sie überprüfen kann, benötigen wir:
  • den Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (Gesellenbrief)
  • einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers.



Wie muss der Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers inhaltlich gestaltet sein?
Der Tätigkeitsnachweis muss kein Zeugnis Ihrer Arbeitsleistungen sein, sondern muss die genaue Beschäftigungsdauer (von […]bis[…]) sowie eine genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeit enthalten. Eine Bescheinigung, die lediglich nachweist, dass Sie im Unternehmen beschäftigt sind, ist für eine erfolgreiche Zulassungsprüfung nicht ausreichend.



Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
Die schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung zum Lehrgang in der Festo Lernzentrum Saar GmbH erfolgt wenige Tage nach Erhalt Ihrer vollständig eingereichten Unterlagen. Ihren Tätigkeitsnachweis und Gesellenbrief senden wir für Sie in Kopie an die IHK Saarland, welche Ihre Zulassungsvoraussetzungen zum gewünschten Lehrgang prüft. Wenn Sie diese erfüllt haben, bekommen Sie von der IHK Saarland eine schriftliche Bestätigung, dass Sie zum Lehrgang zugelassen sind.



Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten ergeben sich aus den Lehrgangsgebühren für den Industriemeister-Lehrgang und ggf. die Lehrgangsgebühren für die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung, die Prüfungsgebühren der IHK für den Industriemeister-Prüfungen und ggf. die Ausbildereignungsprüfung sowie die Lernmittel. Hinzu kommen weitere Kosten wie z.B. Fahrt-, Material- und Verpflegungskosten.



Wann werden die Rechnungen gestellt? Muss ich den kompletten Betrag auf einmal zahlen?
Die Lehrgangsgebühren werden in fünf Raten aufgeteilt (siehe Ratenzahlungsvereinbarung) und im sechsmonatigen Rhythmus ausgestellt. Die erste Rate wird immer zu Beginn des Lehrgangs ausgestellt. Beachten Sie bitte, dass die Rechnungsstellung ohne die Berücksichtigung von Zahlungen Dritter (z.B. Meister-BAföG) erfolgt.



Besteht die Möglichkeit einer Förderung oder finanziellen Unterstützung?
IHK-Prüfungslehrgänge, die zu einem öffentlich-rechtlichen Abschluss führen (wie z.B. Geprüfte/r Industriemeister/in) sowie Lehrgänge, die mehr als 400 Unterrichtsstunden haben, werden durch das Meister-BAföG gefördert. Zurzeit beträgt der Zuschuss 30,5 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Darüber hinaus gibt es ein zinsgünstiges Darlehn. Die Förderung ist einkommens- und altersunabhängig von Ihrem Verdienst, Vermögen oder Ihrem beruflichen Werdegang. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Amt für Ausbildungsförderung. Bitte beantragen Sie Ihr persönliches Meister-BAföG rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn. In den meisten Fällen finden Sie das Amt für Ausbildungsförderung auf den Landratsämtern. Teilweise ist es auch in den Kommunalverwaltungen integriert, am besten Sie rufen vorher dort an.
Nähere Informationen zum Thema Meister-BAföG finden Sie unter:
http://www.meister-bafoeg.info/de/159.php



Wer hilft mir beim Ausfüllen der Formblätter?
Die Antragsformulare (Formblatt A und Formblatt B) füllen wir nach Erhalt Ihrer Unterlagen weitestgehend für Sie aus. Ein weiteres Formblatt (Anlage zu Formblatt B - Zulassungsvoraussetzungen) erhalten Sie von der IHK Saarland zusammen mit der Bestätigung der Zulassung. Den kompletten Antrag können Sie danach auf dem zuständigen Amt einreichen.



Kann eine Anmeldung storniert werden und was kostet mich das?
Anmeldestornierungen sind schriftlich oder per Fax vorzunehmen. Bei Stornierungen, die 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn eingehen, entfallen die Lehrgangsgebühren. Geht die Stornierung später als 3 Tage vor Lehrgangsbeginn ein wird ein anteiliger Lehrgangspreis, die sog. Teilnehmerplatzpauschale, fällig. Für die Stornierung ist das Eingangsdatum im Festo Lernzentrum maßgebend. Falls ein Ersatzteilnehmer gestellt wird, der an dem vorgesehenen Lehrgang teilnimmt, werden in diesem Fall keine Stornogebühren berechnet.
Eine Kündigung während des Lehrgangs ist jeweils 6 Wochen zum Quartalsende möglich, frühestens jedoch 6 Monate nach Lehrgangsbeginn. Der Unterricht muss bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung anteilig gezahlt werden. Für die Höhe der anteiligen Zahlung werden die jeweiligen vereinbarten Raten der Ratenzahlung zu Grunde gelegt. Diese Zugrundelegung gilt auch bei Zahlung der Lehrgangsgebühr zu Lehrgangsbeginn in voller Höhe und Kündigung während der Laufzeit.
Sollte das Festo Lernzentrum einen Lehrgang vor Beginn des Lehrgangs absagen müssen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".



Kann ich die Prüfung überhaupt bestehen? Was kommt da eigentlich auf mich zu?
Wenn Sie sich zur Teilnahme an unserem Lehrgang zum/zur Geprüften Industriemeister/in entschlossen haben, dann haben Sie einen Schritt in die richtige Richtung getan. Eine kontinuierliche Weiterbildung sichert Ihnen Ihre berufliche Aufstiegsmöglichkeit und Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird sehr viel Eigeninitiative von Ihnen gefordert. Alleine der Besuch des Lehrgangs ist noch keine Garantie für das Bestehen der Prüfungen. Eine aktive Mitarbeit im Unterricht, eine Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und die Beschaffung von Zusatzinformationen auch außerhalb der Lehrmaterialien gehören zu Ihren unverzichtbaren Aufgaben. Hierfür sollten Sie einen zusätzlichen Zeitaufwand von ca. 4 bis 8 Wochenstunden einplanen.
Viele Teilnehmer haben die Erwartung, dass sie von den Referenten punktgenau auf den "Tag X der Prüfung" vorbereitet werden. Dies ist jedoch nicht zutreffend.
Wie bereits erwähnt, gibt es für jeden Abschluss eine Rechtsverordnung und einen Rahmenplan mit den im Lehrgang zu vermittelnden Lehrinhalten. Die Grundlage für die Gestaltung der Prüfungen ist die Rechtsverordnung. Auf dieser Rechtsverordnung baut sich der Rahmenplan mit den Lehrinhalten auf. Dieser Stoff wird Ihnen im Unterricht von unseren Referenten vermittelt. Ihre Aufgabe in den Prüfungen ist es, die Lehrinhalte in Verbindung mit den Fragestellungen zu bringen um somit eine Lösung zu erhalten.
Sollten Sie in einem Prüfungsfach durchfallen, so ist das kein Problem, da jeder nicht bestandene Prüfungsteil zwei Mal wiederholt werden kann.



Wo kann ich alte Prüfungsaufgaben kaufen?
Alte Prüfungen mit Aufgaben und Lösungen sind beim Bertelsmann Verlag käuflich zu erwerben:

W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG
Service-Center
Postfach 10 06 33
33506 Bielefeld
Tel.: 0521/91101-16
E-Mail:

Für eine Bestellung beim o.g. Verlag ist eine Bescheinigung zwingend erforderlich. Als Lehrgangsteilnehmer erhalten Sie eine individuell ausgestellte Bescheinigung zu Lehrgangsbeginn oder als Download auf der Industriemeister-Plattform.



Wie kann ich mich auf die Prüfungen vorbereiten?
Einige Tipps haben sich zur Vorbereitung auf die Prüfungen vor der IHK Saarland als sehr hilfreich erwiesen:
  • das regelmäßige Vor- und Nachbereiten des Unterrichts
  • eine regelmäßige und aktive Unterrichtsteilnahme
  • das Lesen von Fachbücher
  • das Üben alter Prüfungsaufgaben
  • Lerngruppen bilden und gegenseitig abfragen
  • Struktur beim Lernen
  • die Teilnahme an der Prüfungsvorbereitungswoche im Lehrgang